Lärmaktionsplan
Lärmaktionspläne sind nach § 47d BImSchG zur Regelung von Lärmproblemen und Lärmauswirkungen alle 5 Jahre auf Basis der Lärmkartierung von den Städten und Gemeinden aufzustellen und fortzuschreiben. Ein Lärmaktionsplan ist kein einzelner kartographischer Plan, sondern es handelt sich um ein Gesamtkonzept, in dem Maßnahmen vorgeschlagen werden, die geeignet sind, das Lärmaufkommen zu verringern.
Von der Lärmwirkungsforschung wurden Lärmpegel LDEN = 65 dB(A) und LNight = 55 dB(A) als gesundheitsrelevante Schwellenwerte, sogenannte Auslösewerte, ermittelt. LDEN bezeichnet dabei den Lärmpegel ganztags (day, evening, night) und LNight den Lärmpegel nachts zwischen 22 und 6 Uhr. Es wird daher empfohlen, die Bereiche im Rahmen der Lärmaktionsplanung zu betrachten, in denen diese Werte überschritten werden.
Die Zuständigkeiten im Rahmen der Lärmaktionsplanung sind in NRW verteilt. So liegt die Zuständigkeit für die Erstellung der Lärmkarten im Nicht-Ballungsraum, zu dem Hemer gehört, beim Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV). Die Lärmkarten werden alle fünf Jahre für klassifizierte Hauptverkehrsstraßen mit einer Belastung von mehr als 3 Millionen Fahrzeugen pro Jahr erstellt. Dies sind in Hemer die B 7 sowie Abschnitte der L 682 und der L 683.
Aktuelle Lärmkarten: https://www.umgebungslaerm-kartierung.nrw.de/
Umgebungslärmportal des Landes NRW: http://www.umgebungslaerm.nrw.de/
Die Stadt Hemer ist für die Aufstellung des Lärmaktionsplans zuständig. Mit diesem soll sie Lärmprobleme und Lärmauswirkungen regeln. Hierfür sollen Maßnahmen entwickelt werden, die geeignet sind, die Lärmbelastungen zu verringern oder vor diesen zu schützen. Die Lärmaktionsplanung bezieht sich ausschließlich auf den Straßenverkehrslärm.
Für die Lärmminderungs- oder Lärmschutzmaßnahmen an Straßen ist der jeweilige Straßenbaulastträger zuständig. In Hemer ist der Straßenbaulastträger für die untersuchten Hauptverkehrsstraßen Straßen. NRW. Eine Verpflichtung, dass die im Lärmaktionsplan zusammengestellten Maßnahmen innerhalb einer bestimmten Frist umgesetzt werden, sieht das BImSchG nicht vor.
Fördermöglichkeiten für Anlieger
Bürgerinnen und Bürger, die an Bundes- und Landesstraßen wohnen, können im Rahmen der Lärmsanierung einen Antrag auf Erstattung bis zu 75 % der Aufwendungen für passiven Lärmschutz (Schallschutzfenster oder Lüfter) an den Straßenbaulastträger stellen. Nähere Informationen zur Lärmsanierung finden Sie auf der Internetseite von Straßen NRW unter: https://www.strassen.nrw.de/de/umwelt/laermschutz.html.
Aktueller Lärmaktionsplan Runde 4
Der Rat der Stadt Hemer hat den Lärmaktionsplan Runde 4 in seiner Sitzung am 02.07.2024 einstimmig beschlossen. Der Bericht mit allen Anlagen und Karten kann hier eingesehen werden:
Ältere Lärmaktionspläne
Lärmaktionsplan Stufe 2
Der Lärmaktionsplan Stufe 2 der Stadt Hemer wurde 2014 für die Bundes- und Landesstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über 3 Mio. Kfz / pro Jahr erstellt. Dies sind die B7 (Märkische Straße, Mendener Straße), die L682 (Iserlohner Straße, Hauptstraße, Hönnetalstraße) und die L683 (Hauptstraße, Im Ohl, Bahnhofstraße). Der Lärmaktionsplan wurde im September 2014 vom Rat der Stadt Hemer beschlossen.
Lärmaktionsplan Stufe 3
Die Stadt Hemer hat den Lärmaktionsplan Stufe 3 erstellt und am 26.02.2019 im Rat der Stadt beschlossen. Der Lärmaktionsplan basiert auf der Lärmkartierung des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW von 2017, bei der klassifizierte Hauptverkehrsstraßen mit einem Kfz-Aufkommen von mehr als drei Millionen Fahrzeugen pro Jahr erfasst wurden. Die Stadt Hemer ist mit der B7, der L682 und der L683 betroffen:
B7 zwischen den Stadtgrenzen Iserlohn und Menden L682 (Iserlohner Straße, Hauptstraße, Teile der Hönnetalstraße) zwischen der Stadtgrenze Iserlohn in Westig und dem Beginn der Ortsdurchfahrt Deilinghofen L683 (Hauptstraße, Im Ohl, Bahnhofstraße, Hauptstraße)
Der Lärmaktionsplan Stufe 3 stellt eine Fortschreibung des Lärmaktionsplans (Stufe 2) aus dem Jahr 2014 dar und überprüft gleichzeitig auf Basis der aktuellen Lärmkartierung die Lärmsituation in Hemer. Eine Gegenüberstellung der Lärmkartierungswerte von 2012 (Stufe 2) und 2017 (Stufe 3) zeigt in nahezu allen Bereichen einen erfreulichen Rückgang der Belastung. Der Lärmaktionsplan Stufe 3 ist nicht als eigenständiger Plan zu sehen, sondern stellt eine Fortschreibung der Stufe 2 dar, da sich seitdem keine relevanten Änderungen an der Verkehrssituation ergeben haben und auch noch alle in Stufe 2 vorgeschlagenen Maßnahmen Gültigkeit haben.
Infos im Überblick
Zuständige Abteilungen
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58675 Hemer
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