Informationen rund um die Kindertagespflege
Kindertagespflege - eine gute Möglichkeit der Betreuung besonders für kleine Kinder
Allgemeine Informationen
Was ist Kindertagespflege?
- Die Kindertagespflege ist eine gesetzlich anerkannte Form der Betreuung und Förderung von Kindern.
- Sie hat einen eigenständigen Bildungs- Erziehungs- und Betreuungsauftrag.
- Die Förderung des Kindes in der Entwicklung seiner Persönlichkeit ist eine Kernaufgabe der Kindertagespflege.
Welche Qualifikation haben Kindertagespflegepersonen?
- Alle Kindertagespflegepersonen, die über die Fachberatung Kindertagespflege der Stadt Hemer vermittelt werden, verfügen über eine gesetzlich vorgeschriebene, umfangreiche Qualifikation, die sie in speziellen Qualifizierungskursen erworben haben.
Welches sind die besonderen Merkmale der Kindertagespflege?
- Kleine und überschaubare Gruppengröße
- Individuelle Bedürfnisse der einzelnen Kinder bzw. der Eltern können berücksichtigt werden
- Feste und kontinuierliche Betreuungspersonen
- Flexible Betreuungszeiten sind möglich
Wer hat Anspruch auf Kindertagespflege?
- Es besteht ein Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung in der Kindertagespflege ab dem vollendeten ersten Lebensjahr bis zum vollendeten dritten Lebensjahr.
- Kinder unter einem Jahr haben Anspruch auf Förderung in einer Kindertageseinrichtung oder in der Kindertagespflege unter anderem, wenn die Eltern berufstätig sind oder sich in einer Ausbildung befinden.
- In Einzelfällen können auch Randzeiten außerhalb der Öffnungszeiten der Kindertageseinrichtungen und Schulbetreuungsangebote im Rahmen der Kindertagespflege abgedeckt werden.
Wo findet die Betreuung statt?
- Kindertagespflege im Haushalt der Kindertagespflegeperson oder in anderen kindgerechten Räumlichkeiten: Es dürfen bis zu fünf Kinder gleichzeitig betreut werden. Die Kindertagespflegeperson benötigt eine Pflegeerlaubnis durch das örtliche Jugendamt.
- Großtagespflege: In einer Großtagespflege betreuen 2-3 Kindertagespflegepersonen maximal neun Kinder. Die Betreuung findet meistens in angemieteten Räumlichkeiten statt.
- Kindertagespflege im Haushalt der Eltern: In der Regel besteht zwischen den Eltern und der Kindertagespflegeperson ein Angestelltenverhältnis, da die Kindertagespflegeperson von den Eltern weisungsabhängig ist. Es ist keine Pflegeerlaubnis durch das Jugendamt erforderlich.
Wo gibt es weitere Informationen zur Kindertagespflege?
Richtlinien der Stadt Hemer zur Förderung von Kindern in Kindertagespflege
Handbuch Kindertagespflege https://handbuch-kindertagespflege.fruehe-chancen.de/
Bundesverband Kindertagespflege https://www.bvktp.de/
Landesverband Kindertagespflege https://www.landesverband-kindertagespflege-nrw.de/
Hier finden Sie den Flyer der Kindertagespflege mit der aktuellen Elternbeitragstabelle (Link zum Flyer)
Weil jeder berufliche Neuanfang gut geplant sein soll, informiert und berät die Fachberatung Kindertagespflege der Stadt Hemer Interessierte ausführlich. In einem persönlichen Gespräch erfahren Sie alles über die Voraussetzungen und die gesetzlichen Rahmenbedingungen, um als selbständige Kindertagespflegeperson zu arbeiten.
Ansprechpersonen:
Claudia Heetfeld, Tel. 02372/551282
E-Mail: c.heetfeld@hemer.de
Alexandra Sülberg-vom Braucke, Tel. 02372/551226
E-Mail: a.suelberg-vombraucke@hemer.de
Christine Verborg, Tel. 02372/551353
E-Mail: c.verborg@hemer.de
Informationen für Eltern
Wie finden Eltern eine Tagesmutter bzw. einen Tagesvater für ihr Kind?
- Zuständig für die Suche nach einem Betreuungsplatz in der Kindertagespflege ist in Hemer die Fachberatung Kindertagespflege beim Fachdienst Kindertagesbetreuung der Stadt Hemer.
- Mit Hilfe eines Erstkontaktfragebogens werden die Kontaktdaten der Familie und der Betreuungsbedarf abgefragt.
- Nach Rückgabe des Fragebogens startet eine Suchanfrage bei den in Hemer gemeldeten Kindertagespflegepersonen
- Die Kontaktdaten aller interessierten Kindertagespflegepersonen werden dann an die Eltern weitergeleitet, damit ein persönliches Kennenlernen vereinbart werden kann.
- Wenn beide Seiten die Kindertagespflege miteinander beginnen möchten, werden beim Fachdienst Kindertagesbetreuung die betreffenden Anträge gestellt.
Was kostet eine Betreuung im Rahmen der Kindertagespflege?
- Der Elternbeitrag berechnet sich auf Grundlage des jährlichen Bruttojahreseinkommens.
- Die Höhe des monatlichen Elternbeitrags für die Betreuung in einer Kindertagespflege ist identisch mit dem Elternbeitrag, der für eine Betreuung in einer Kindertageseinrichtung gezahlt werden muss.
Hier finden Sie den Flyer der Kindertagespflege mit der aktuellen Elternbeitragstabelle (Link zum Flyer)
Wenn Sie in Hemer wohnen und eine Kindertagespflegeperson suchen oder sich grundsätzlich über die Betreuungsform der Kindertagespflege informieren möchten, melden Sie sich gerne beim Fachdienst Kindertagesbetreuung, Dahlienweg 1-3, 58675 Hemer
Informationen für Kindertagespflegepersonen
Welche Fähigkeiten sollten Kindertagespflegepersonen haben?
Bei der Arbeit mit Kindern sind neben der fachlichen Kompetenz auch der achtsame Umgang mit den Kindern, eine positive Lebenseinstellung und eine hohe körperliche und seelische Belastbarkeit wichtige Voraussetzungen. Für die Zusammenarbeit mit Eltern, Kindern und anderen Kooperationspartnern müssen ausreichende deutsche Sprachkenntnisse vorhanden sein.
Weitere wichtige Fähigkeiten sind:
Organisationstalent
Eigenverantwortung
Gute Kommunikationsfähigkeit
Verständnis und Offenheit für andere Lebensformen und Erziehungsvorstellungen
Fähigkeit zum Umgang mit Anträgen, Finanzen, Versicherungen, Steuern usw.
Welche formalen Voraussetzungen müssen Kindertagespflegepersonen erfüllen:
- Volljährigkeit
- Schulabschluss (mindestens Hauptschulabschluss)
- Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis ohne Eintrag von allen volljährigen Haushaltsangehörigen
- Ärztliches Gesundheitszeugnis
- Ausreichender Masernschutz
- Geeignete kindgerechte rauchfreie Räumlichkeiten für die Kinderbetreuung
- Erfolgreiche Teilnahme an einer Qualifizierung nach dem Qualifizierungshandbuch Kindertagespflege (QHB) durch einen anerkannten Bildungsträger
Wie gestaltet sich die Qualifizierung zur Kindertagespflegeperson?
In speziellen Qualifizierungskursen werden zukünftige Kindertagespflegepersonen auf ihre verantwortungsvolle Aufgabe vorbereitet. Diese Kurse werden durch den örtlichen Bildungsträger (zum Beispiel VHS Menden-Hemer-Balve) angeboten. Die Inhalte richten sich nach dem bundesweit gültigen Qualifizierungshandbuch Kindertagespflege (QHB).
Der Qualifizierungskurs umfasst insgesamt 388 Unterrichtsstunden (aufgeteilt in 160 Stunden tätigkeitsvorbereitend und 140 Stunden tätigkeitsbegleitend), 80 Stunden Praktika in einer Kindertagespflege und einer Kindertageseinrichtung und einem Erste-Hilfe-Kurs, sowie 100 Selbstlerneinheiten.
Die Teilnehmerinnen erhalten Informationen zu allen wichtigen Themen rund um die Kindertagespflege, wie zum Beispiel Entwicklung von Kindern, Recht- und Versicherungsfragen, Pädagogik und Psychologie, Kommunikation, Kinderschutz, gesunde Ernährung, Hygiene und vieles mehr.
Weitere Informationen zum Qualifizierungskurs finden Sie auf dem Flyer der VHS Menden-Hemer-Balve
Was kostet die Qualifizierung?
Wenn alle Voraussetzungen vorliegen und durch die Fachberatung Kindertagespflege die Geeignetheit für die Kindertagespflege festgestellt wurde, kann für interessierte Bewerber/innen aus Hemer eine Anmeldung bei der VHS Menden-Hemer-Balve vorgenommen werden. Für Teilnehmer/innen aus Hemer, die sich für zwei Jahre verpflichten für die Stadt Hemer als Kindertagespflegeperson tätig zu sein, übernimmt die Stadt Hemer 90 % der Teilnahmegebühr. Der Eigenanteil, den Teilnehmer/innen selber zahlen müssen, beträgt 10 % der Kursgebühr. Bei einem Kursabbruch oder bei einer vorzeitigen Beendigung der Tätigkeit müssen die 90 Prozent der Kursgebühren an die Stadt Hemer zurückgezahlt werden.
Wie viel Geld kann man in der Kindertagespflege verdienen?
Die Kindertagespflegepersonen erhalten von der Stadt Hemer für die Betreuung eines Tageskindes eine monatliche finanzielle Pauschale. Der jeweilige Stundensatz ist abhängig vom wöchentlichen Betreuungsumfang und der Qualifikation der Kindertagespflegeperson.
Ihre Ansprechpersonen
Ihre Ansprechpersonen
Frau Claudia Heetfeld
Raum 12
Dahlienweg 1-3
58675 Hemer
Tag | |
---|---|
Montag: | 8.30 bis 12 Uhr |
Dienstag: | 8.30 bis 12 Uhr |
Mittwoch: | 8.30 bis 12 Uhr |
Donnerstag: | 8.30 bis 12 Uhr |
Freitag: | 8.30 bis 12 Uhr |
und nach Vereinbarung.
Während der Öffnungszeiten sind wir gerne für Sie da. Allerdings möchten wir Sie bitten, telefonisch einen Termin zu vereinbaren. So stellen wir sicher, dass Sie keine Wartezeiten in Kauf nehmen müssen.
Frau Alexandra Sülberg-vom Braucke
Raum 12
Dahlienweg 1-3
58675 Hemer
Frau Christine Verborg
Raum 12
Dahlienweg 1-3
58675 Hemer
Tag | |
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Montag: | 8.30 bis 12 Uhr |
Dienstag: | 8.30 bis 12 Uhr |
Mittwoch: | 8.30 bis 12 Uhr |
Donnerstag: | 8.30 bis 12 Uhr |
Freitag: | 8.30 bis 12 Uhr |
und nach Vereinbarung.
Während der Öffnungszeiten sind wir gerne für Sie da. Allerdings möchten wir Sie bitten, telefonisch einen Termin zu vereinbaren. So stellen wir sicher, dass Sie keine Wartezeiten in Kauf nehmen müssen.